Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Vertragsabschluss:
Der Vertrag kommt erst mit Übersendung einer Bestätigungsmail durch Luxe Ride zustande. Die unverbindliche Buchungsanfrage durch den Kunden führt nicht zur Buchungsbestätigung. Der Kunde ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung vor Fahrantritt auf Richtigkeit zu prüfen. Bei Abweichungen über Abfahrt- oder Ankunftsdaten ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich Luxe Ride zu informieren. Wenn dadurch vorige Aufträge oder auch Aufträge im Anschluss gefährdet sind, kann Luxe Ride den Auftrag ohne jegliche Schadenersatzansprüche seitens des Kunden stornieren.
- Fahrpreis:
Beinhaltet die Personenbeförderung mit normalem Gepäck (bei 3 Personen max. 3 Koffer). Sperrige Güter (Ski, Golfausrüstung, Taucherausrüstung, Kinderwagen) bedürfen unserer Zustimmung.
- Bezahlung:
Der Fahrpreis ist, sofern nicht anders vereinbart, unmittelbar nach Fahrtantritt in voller Höhe beim Fahrer in bar zu entrichten. Alternativ kann die Zahlung per PayPal erfolgen. Bei Buchungen eines Hin- und Rückfahrten-Pakets ist der Gesamtbetrag vorab in voller Höhe zu leisten. Eine Beförderung erfolgt ausschließlich nach vollständigem Zahlungseingang.
- Stornierung:
Der Auftraggeber kann bis 2 Stunden vor Fahrantritt kostenlos stornieren, danach fallen 100 % des Fahrpreises als Stornierungskosten an. Nicht davon betroffen ist eine Stornierung, wenn der Flug spontan gestrichen wird oder der Flieger den Flughafen zu spät oder gar nicht anfliegt wie geplant.
- Kündigung:
Luxe Ride ist berechtigt, den Auftrag auch nach Bestätigung zu kündigen oder nicht anzutreten, wenn die Anzahl der Personen, die Anzahl der Koffer oder die Art des Gepäcks wesentlich höher ist als vereinbart. Dieses Kündigungsrecht gilt auch, wenn für einige der Passagiere Kindersitze notwendig sind, der Kunde dies aber bei der Buchung nicht mitteilt. Ebenso ist Luxe Ride berechtigt, den Auftrag nach Bestätigung zu kündigen, wenn der Fahrgast oder das Gepäck eine Gefahr für Fahrer, Fahrzeug, Verkehr oder Dritte darstellt. Dieses Kündigungsrecht gilt auch bei ansteckenden Krankheiten, Betrunkenheit, Drogenkonsum oder aggressivem Verhalten sowie bei schweren Beleidigungen jeglicher Art auch während der Fahrt.
- Personalengpass / Fahrzeugdefekt:
Für den Fall, dass es zu einem Engpass kommt, etwa durch kurzfristige Krankmeldung von Personal oder durch einen Fahrzeugdefekt, behält sich Luxe Ride die Möglichkeit vor, den Auftrag wahlweise an ein Partnerunternehmen weiterzureichen, um den zugesagten Transfer nicht absagen zu müssen, oder notfalls zu stornieren. Sofern in dieser Ausnahmesituation ein Partnerunternehmen einspringen kann, werden die Buchungsdaten entsprechend weitergeleitet, damit das Partnerunternehmen den Auftrag auch erbringen kann. An den vereinbarten Konditionen ändert sich dadurch nichts.
Wenn in dieser Ausnahmesituation kein Partnerunternehmen gefunden werden kann, das noch freie Kapazitäten hat und der Auftrag tatsächlich storniert werden muss, wird der Kunde sofort über den Sachverhalt informiert. Sollte der Fahrpreis bereits online bezahlt worden sein, erhält der Kunde den Betrag selbstverständlich umgehend zurück.
- Wartezeit:
Die kostenlose Wartezeit ab Flughafen beträgt max. 60 Minuten. Die kostenlose Wartezeit für alle anderen Standorte max. 15 Minuten. Es können Wartezeiten entstehen, wenn der Flug verspätet den Flughafen erreicht. Sollten bereits anschließende Aufträge anstehen, werden diese vorrangig behandelt, und es können dadurch Wartezeiten entstehen, die im Rahmen des Zumutbaren nicht ausgeschlossen werden können. Eine Fahrt gilt als nicht angetreten, wenn der Fahrgast ohne Absage nicht innerhalb von 30 Minuten nach der vereinbarten Abholzeit am vereinbarten Abholort erscheint. Nicht angetretene Fahrten sind voll zu vergüten.
- Haftung:
a) Luxe Ride haftet nicht für Übermittlungsfehler und für die Folgen von Verspätungen durch Verkehrsdichte, Krankheit, Staus, wetterbedingte Straßen- und Verkehrsverhältnisse, Unfall oder höhere Gewalt.
b) Bei Fahrzeugausfällen aller Art, sofern sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, besorgt Luxe Ride schnellstmöglich Ersatz. Ist dies aus betrieblichen Gründen nicht möglich, kann der Kunde nach Rücksprache mit der Disposition ein anderes Beförderungsunternehmen beauftragen.
c) Grundsätzlich haftet Luxe Ride nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
d) Luxe Ride haftet nicht für eventuell entstehende Beschädigungen von Gepäckstücken und deren Inhalt, für elektronische Geräte oder sonstige Gegenstände und Güter, die im Fahrzeug transportiert oder vergessen werden.
9. Spesen:
Bei Fahrten über 800 km bzw. 8 Stunden werden 120,- € Spesen pro Tag und die Übernachtung(en) in Rechnung gestellt.
- Anwendbare Vorschriften:
Außerhalb der in den AGB geregelten Vereinbarungen gelten die gesetzlichen Vorschriften der StVO, StVZO, BO Kraft und das Personenbeförderungsgesetz.